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Sehr geehrter Reisegast, Der Reiseveranstalter Kraus-Bike, Inhaber Georg Kraus, Ostbahnstraße 34a, 76829 Landau, setzt seine Erfahrung und sein Können ein, um die Reise sorgfältig vorzubereiten und zu gestalten. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und meine Rechte und Pflichten bei, die ich mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffe. Diese ergänzen die Vorschriften der § 651 a bis m des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pauschalreisevertrag und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des für Sie und für mich durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und dem Reiseveranstalter Kraus-Bike. Anmeldung und Bestätigung Mit der Anmeldung bietet der Kunde mir den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung auf der Webseite verbindlich an. Ich empfehle eine schriftliche Anmeldung per, per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch mich zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Ich informiere Sie dann mit der Bestätigung/Rechnung über den Abschluss des Vertrages. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist der Vertag für beide Seiten bindend. Kraus-Bike verlangt keine Zahlungen vor dem Reiseantritt. Die Reiseleistungen von Kraus-Bike beinhalten keine Beförderungsleistungen, auf Grund dessen entfällt die gesetzliche Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651K BGB, da diese der Absicherung von Vorauszahlungen bzw. der Rückreisekosten dient. Die Bezahlung erfolgt bar am Tag der Reise/Tagestour. Leistungen und Preise; Leistungs- und Preisänderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website sowie der Bestätigung der Reise, die auf den Inhalt der Webseite Bezug nimmt. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind mir gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages nicht möglich. Rücktritt durch oder Umbuchung des Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss brieflich oder per E-Mail erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Kraus-Bike eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen erlangen, wobei dieser Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschal berechnet werden kann. Pauschaliert kann folgende am Reisepreis orientierte pauschale Entschädigungen verlangt werden: bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10% vom 44 Tag bis 31 Tag 30% vom 30 Tag bis 15 Tag 50% vom 14 Tag bis 3 Tag 60% vom 2 Tag bis zum Anreisetag und bei nicht Anreise 90% Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren –, nachzuweisen, dass ein Schaden in der von mir berechneten Höhe nicht entstanden ist. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat. Ich behalte mir vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Umbuchungen sind nach dem 30. Tag vor Reiseantritt nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ich empfehle, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Rücktritt durch den Veranstalter, höhere Gewalt Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Kraus-Bike dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde und der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Erklärung Ihnen zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall werden wir sobald ersichtlich, spätestens aber bis 2 Wochen vor Reisebeginn eine Entscheidung treffen und Sie umgehend informieren.. Eventuell anfallende Stornokosten für sämtliche durch Sie selbst bei Dritten zusätzlich zu der meinigen Reiseleistung gebuchten Leistungen müssen Sie selbst tragen. Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann sowohl ich als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann ich für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisegast, Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung, Verjährung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei ich die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ich kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leiste ich innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Ich informiere über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von mir verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Kraus-Bike nicht zu vertreten hat. Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) möglichst schriftlich geltend zu machen. Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ich für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin.. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck. Meine Haftung ist bezüglich sämtlicher in Betracht kommender vertraglicher oder deliktischer Ansprüche ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Sorgfaltspflichten Sie haften für den Schaden und Verlust an Ihnen überlassenen Fahrädern sowie Ausrüstung auf einer geführten Tour nur, wenn Sie sich von der Reiseleitung entfernt haben und sich nicht mehr in deren Einflußbereich befinden. Wenn Sie Weisungen der Reiseleitung zum Umgang mit Fahrrädern missachten, oder wenn Sie sich fahrlässig verhalten und so einen Schaden oder Verlust verursachen. Auf individuellen Reisen haften Sie für Schäden und Verluste an Ihnen zum Gebrauch überlassenen Fahrrädern und Ausrüstung. Beachten Sie bitte: Für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Die Teilnahme am Radwandern ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen. Festlegungen gelten ab 01.05.2009 Georg Kraus Ostbahnstraße 34a 76829 Landau Telefon: 06341-87672 www.kraus-bike.eu kraus-bike@online.de |
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